Für Musiknutzungen ab dem 1. Januar 2023 werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.
Fitnessstudios, die Musiknutzungen für 2023 angemeldet haben oder einen gültigen Vertrag mit der GEMA haben, sollten dringend prüfen, ob der Tarif zur Musiknutzung unter die hier genannten Tarife fällt. Sollte dies der Fall sein, muss über das Onlineportal der GEMA eine Änderung der von Ihnen gemeldeten Werte vorgenommen werden.
Für die Berechnung der Nettowerte müssen Fitnessstudiobetreiber einfach von Ihrem Umsatz oder Aufwand für die Musikdarbietungen die für sie gültige Umsatzsteuer und die Vorverkaufs- oder Systemgebühren abziehen.
Rechenbeispiele für die Berechnung des Nettowertes finden Sie auf der GEMA-Webseite.
Sie möchten stattdessen lieber auf gemafreie Musik für Ihre Fitness- oder Gesundheitsanlagen umsteigen?
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Quelle: BODYMEDIA
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Veröffentlicht am: 12. Februar 2023