Elektronische Abrechnung für Rehabilitationssport und Funktionstraining

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Die elektronische Abrechnung für Leistungen im Bereich Rehabilitationssport und Funktionstraining wird ab dem 1.1.2015 nach § 302 SGB V nun auch bundesweit für Ersatzkassen verpflichtend. Um Verordnungen und Zwischenabrechnungen in Zukunft abrechnen zu können, müssen eine ganze Reihe von Daten erfasst und über elektronische Datenübertragung oder entsprechenden Datenträgern übermittelt werden. Die azh macht die Umstellung auf die elektronische Abrechnung ganz einfach und unkompliziert.


Ab 2015 müssen eine Vielzahl von Daten für die elektronische Abrechnung pro Abrechnungsfall eingereicht werden. Neben der Gesamtaufstellung der Abrechnung, Verordnungsblätter, Berechtigungsscheine sowie gegebenenfalls Leistungszusagen der Krankenkassen, gehören zukünftig auch DTA-Positionsnummern, Arztnummern, Genehmigungsdaten und Genehmigungsnummern sowie der Gruppenschlüssel der Leistungserbringer in die Abrechnung – und auch in die Zwischenabrechnung. Ein aufwändiger und vor allem zeitintensiver Prozess, der die Anmeldung zum maschinellen Datenaustausch, die passende Software und Kenntnisse über die geforderten Datenverschlüsselungen voraussetzt.


Mit Hilfe der azh, die seit mehr als 30 Jahren auf die Abrechnung von Verordnungen mit gesetzlichen Krankenkassen sowie Privatpatienten spezialisiert ist, lässt sich die elektronische Abrechnung sicher, einfach und gesetzeskonform abgewickelt. Die Experten der azh übernehmen für Übungsleiter, Therapeuten und begleitende Ärzte den gesamten Abrechnungsprozess. Vom Datenaustauschverfahren gegenüber den gesetzlichen Kostenträgern, bis hin zur Auszahlung zu verbindlichen, frei wählbaren Terminen.
Zum gesamten Leistungsangebot der azh für Rehabilitationssport und Funktionstraining gehören unter anderem:

  • Digitale Abrechnung aller Kostenträger nach § 302 SGB V – Vermeidung der 5% Rechnungseinbehalte, die automatisch durch die Kostenträger bei Nichteinhaltung abgezogen werden.
  • Zwischenabrechnungen, die anteilig während der laufenden Maßnahmen abgerechnet werden können – die azh übernimmt das zeitaufwendige Kopieren, Ablegen und Zuordnen der notwendigen Belege.
  • Online-Zugriff auf alle Abrechnungsdaten zur schnellen und einfachen Kontrolle der Abrechnungsdaten, anhand von Farbscans der Originalverordnungen und Teilnahmebestätigungen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim azh Vertrieb Heilmittel (0 89) 9 21 08-4 44 oder unter www.azh.de/azh-heilmittel/leistungen/kopien-zwischenabrechnung/

Über das azh Abrechnungs- und IT-Dienstleistungszentrum
Die azh GmbH zählt mit rund 20.000 Kunden zu den bundesweit führenden Abrechnungs- und IT-Dienstleistungsunternehmen im Gesundheitswesen. Seit über 30 Jahren ist sie spezialisiert auf die komplette Abrechnung von Leistungen und Rezepten mit gesetzlichen Krankenkassen, Pflegekassen, sonstigen Sozialversicherungsträgern sowie Privatpatienten. Mit diversen Zusatzdienstleistungen zur Abrechnung, Branchensoftwareprodukten und umfangreichen IT-Services bietet das Unternehmen allen sonstigen Leistungserbringern im Gesundheitsmarkt innovative, zukunftssichere Lösungen an.

 

Quelle: F&G

Veröffentlicht am: 1. Oktober 2014

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