EMS hat sich als Trainingsform fest etabliert. Aktuelle Entwicklungen betreffen die Qualitätssicherung im Bereich des EMS-Trainings: So sind zum einen in der Modernisierung des Strahlenschutzrechtes neue Regelungen vorgesehen, zusätzlich wurde die DIN-Norm 33961 ganz aktuell um EMS-Training erweitert. Mit einer Zertifizierung nach dieser Norm können Anbieter ihre Qualität neutral dokumentieren, im Marketing sichtbar machen und Rechtssicherheit bei der EMS-Anwendung erhalten.
Der EMS-Markt ist einer der Wachstumstreiber der deutschen Fitnessbranche. Von (Mikro-)Studios über Angebote im Personal Training bis hin zum Zusatzangebot in Fitnessanlagen, das EMS-Training hat sich im Markt fest etabliert. Mit aktuellen Regelungen soll die Qualität von EMS-Angeboten gesichert werden: Zum einen wurde EMS-Training in der Modernisierung des Strahlenschutzrechtes berücksichtigt. Zum anderen ist es nun Bestandteil der Normenreihe DIN 33961 („Fitness-DIN“). Damit haben EMS-Anbieter schon heute die Möglichkeit, ihre Qualität durch eine neutrale Zertifizierung sichtbar zu machen. Zudem erhalten sie Rechtssicherheit bei der Anwendung von EMS-Training.
Sicherheit beim EMS-Training
Bei der Modernisierung des Strahlenschutzrechtes wurden am 19. Oktober 2018 im Bundesrat neue Regelungen verabschiedet, die sich auch auf die Anwendung von Ganzkörper-EMS-Training beziehen. Dass bei der Anwendung von EMS-Training die Sicherheit des Trainierenden entscheidend ist, hat die Branche schon früh erkannt und unter dem Titel „SAFETY FIRST“ konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt. Diese basieren auf den aktuellen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen der im EMS-Bereich forschenden Wissenschaftler der Universitäten Köln, Kaiserslautern und Erlangen.
Erweiterung der Normenreihe DIN 33961 um EMS-Training
Die Normenreihe DIN 33961 wird um den Bereich EMS-Training erweitert. Dieser neue Teil 5 der Normenreihe wird voraussichtlich im Januar 2019 veröffentlicht. Die DIN-Norm regelt wichtige Bereiche wie z. B. Ausstattung und Anforderungen an EMS-Geräte, die Bedienbarkeit der Geräte, Betreuungskonzepte, Trainingsprogramme/-ablauf, Personalanforderungen für EMS-Training, Eingangsbefragung/Anamnese sowie Trainingsdurchführung und deckt die Regelungen des modernisierten Strahlenschutzrechtes vom 19. Oktober 2018 bereits ab. Die Qualität und Sicherheit von EMS-Training sind somit in einer offiziellen DIN-Norm verankert.
Rechtssicherheit durch Zertifizierung nach DIN-Norm 33961
Die unabhängige und neutrale DIN-Zertifizierung auf Basis einer demokratisch legitimierten Norm bietet allen EMS-Anbietern die Möglichkeit, sich aktiv als Qualitätsanbieter zu positionieren. Außerdem sind die Regelungen der DIN-Norm anerkannter Standard in der Anwendung von EMS-Training und schaffen damit Rechtssicherheit im Sinne des Verbraucherschutzes. Wer sich nach Inkrafttreten der DIN-Norm 33961 – voraussichtlich Januar 2019 – für EMS-Studios zertifizieren lässt, erfüllt zudem die gesetzlichen Anforderungen des aktuellen Strahlenschutzrechtes. Die Zertifizierungsstelle BSA-Zert hat bereits angekündigt, Zertifizierungen von EMS-Anbietern auf Basis der DIN-Norm 33961 (Teil 5) durchzuführen.
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Quelle: Sondernews des DSSV
Veröffentlicht am: 26. November 2018