Haben Sie schon immer davon geträumt, Ihr eigener Chef zu sein und ein Fitnessstudio zu eröffnen oder sich als Personal Trainer selbstständig zu machen? Der Weg in die Selbstständigkeit ist nicht einfach und viele scheitern früher oder später. Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie sich im Vorfeld gut informieren, was Sie alles mitbringen sollten und auf was Sie achten müssen. Wir beantworten einige Fragen, die wichtig für eine Existenzgründung in der Fitnessbranche sind! Außerdem finden Sie auf fitnessmarkt.de auch passende Gründungsberater für Fitnessstudios.
Welche Voraussetzungen sollte ich haben?
Gesetzlich gibt es keine bestimmten Voraussetzungen für die Eröffnung eines eigenen Fitnessstudios. Theoretisch kann jeder ein eigenes Studio eröffnen, doch nicht jeder ist auch dazu geeignet.
Zunächst einmal brauchen Sie für die Studioeröffnung das nötige Kapital, das hier nicht wenig ist. Denn Sie benötigen eine große Fläche, auf der alle Geräte sowie Kursräume, Duschen, Toiletten, Umkleiden, Büros, Empfang, Theke und eventuell ein Wellnessbereich mit Sauna untergebracht werden können. Und die Geräte an sich müssen Sie auch anschaffen. Um Kosten zu sparen, können Sie hier auf Gebrauchtgeräte zurückgreifen, die Sie über fitnessmarkt.de günstig von vielen namhaften Herstellern bekommen! Daneben müssen Sie mit laufenden Kosten rechnen, darunter Miete, Strom, Wasser, Telefon und Internet, und auch Ihr Personal sowie Gebühren an die GEMA zum Abspielen von Musik müssen Sie bezahlen.
Eröffnen Sie ein Studio oder machen Sie sich als Personal Trainer selbstständig, ist es auch ratsam, bereits in der Fitnessbranche tätig gewesen zu sein und eine fachspezifische Qualifikation zu haben. Zudem ist es natürlich von Vorteil, ein paar betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitzubringen, um einen guten Businessplan aufstellen und ökonomisch haushalten zu können. Auch Banken legen Wert auf diesen Aspekt, denn sie investieren in der Regel nur in Ihr Vorhaben, wenn Sie auch eine passende Qualifikation mitbringen.
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Auch für Ihre Kunden ist es wichtig, dass Sie und Ihre Trainer qualifiziert sind, denn dies schafft Vertrauen in Ihr Studio und Ihre Leistungen. Generell ist für Trainer keine spezielle Qualifikation vorgeschrieben – Sie als Betreiber entscheiden, welche Art der Eignung Sie von Ihren Trainern verlangen. Nach geeignetem Personal für Ihr Studio können Sie zum Beispiel in der fitnessmarkt.de-Stellenbörse suchen, in der Sie kostenlos eine Stellenanzeige schalten können.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Eine normale Trainertätigkeit, egal ob die Leitung von Kursen oder auf der Trainingsfläche, bedarf keiner Gewerbeanmeldung und kann freiberuflich ausgeübt werden. Eine Anmeldung ist dann Pflicht, wenn Handel – Sie also zum Beispiel Sportartikel verkaufen – oder eigene Räumlichkeiten betrieben werden. „Eigene Räumlichkeiten” beinhaltet auch nur ein kleines Cross-Training-Studio oder einen Pilatesraum. Eine Gewerbeanmeldung erhalten Sie im Gewerbeamt Ihrer Stadt für etwa 30–40 Euro. Ab einem ausgewiesenen Gewinn von 24.500 Euro müssen Sie außerdem Gewerbesteuer zahlen.
Muss ich eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Eine Haftpflichtversicherung ist für Studiobetreiber und Personal Trainer auf jeden Fall zu empfehlen! Ein selbstständiger oder freiberuflicher Trainer haftet bei Schäden, die er jemandem zufügt, mit seinem privaten Vermögen. Dabei ist es egal, ob er eigene Räumlichkeiten betreibt oder nicht. Seit diesem Jahr ist es möglich, eine Trainer- oder Studiohaftpflicht mit einer Schadenshöhe von bis zu zehn Millionen Euro abzuschließen – machen Sie dies auf jeden Fall, denn gerade Personenschäden, die eine Berufsunfähigkeit mit sich bringen, können sehr teuer werden. Eine Studiohaftpflichtversicherung kostet etwa 90 Euro im Jahr.
Welche wirtschaftlichen Aspekte sind zu beachten?
Rechnungsstellung:
Jeder Trainer, der selbstständig oder freiberuflich arbeitet, muss seine Einnahmen dokumentieren – entweder über Rechnungen oder ein Kassenbuch. Rechnungen werden meist für die Arbeit auf der Trainingsfläche oder Kurse gestellt und müssen Angaben zum Datum, Rechnungssteller (inkl. Steuernummer), Rechnungsadressaten, Grund der Rechnung, Betrag und eine Rechnungsnummer beinhalten.
Umsatzsteuer:
Auch die Umsatzsteuer ist ein wichtiger Punkt bei der Selbstständigkeit. Als selbstständiger Personal Trainer können Sie die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen. Dann müssen Sie nämlich keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht an das Finanzamt abführen. Diese Regelung gilt aber nur, wenn sich Ihr Umsatz des Vorjahres auf nicht mehr als 17.500 Euro beläuft und der Umsatz des laufenden Jahres 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Von einem nicht Ausweisen der Umsatzsteuer profitieren die Trainer, die höhere Einkünfte als Ausgaben haben. Haben Sie aber zum Beispiel gerade ein Studio gekauft, sind Ihre Ausgaben erst einmal höher als Ihre Einnahmen – dann haben Sie Vorteile davon, die Umsatzsteuer auszuweisen, da Sie mehr Steuer erstattet bekommen, als Sie abführen.
Steuererklärung:
Unternehmer sind verpflichtet, beim Finanzamt ihre Steuererklärung einzureichen. Selbstständige und freiberufliche Trainer müssen den Mantelbogen sowie die Anlage S für Arbeit aus selbstständiger Arbeit abgeben. Abgesetzt werden können Fortbildungen, Sachbücher, Sportequipment, Telefonkosten, Berufshaftpflicht und Fahrtkosten zur Arbeit oder zu Kunden. Sportkleidung gilt in der Regel nicht, da es sich hier nicht um eine Spezialkleidung handelt.
Sie sind jetzt überzeugt davon, der Richtige für eine Studiogründung oder die Selbstständigkeit als Personal Trainer zu sein? Dann suchen Sie auf fitnessmarkt.de nach geeigneten Geräten für Ihre Trainingsfläche! Bei uns können Sie übrigens auch ganze Studios kaufen – sehen Sie hierzu in unsere Fitnessstudio-Verkaufsbörse!
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Redaktion fitnessmarkt.de (SIS)
Veröffentlicht am: 23. Mai 2017