Musik abspielen im Fitnessstudio: Welche Gebühren fallen an?

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Ob im Radio, im Supermarkt, bei einem Konzert, in der Disko oder im Fitnessstudio – überall werden wir mit Musik beschallt. Und die kostet. Denn wer öffentlich Musik abspielt, muss den Urheber dafür bezahlen, indem er eine Lizenzgebühr an die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) entrichtet. In der GEMA sind fast 70.000 Musikschaffende und Verleger zusammengeschlossen, die durch die Gebühr gerecht entlohnt werden sollen. Auch als Fitnessstudio müssen Sie Ihren Musikeinsatz bei der GEMA anmelden und eine Lizenzzahlung leisten. Doch wonach richtet sich diese und für was genau müssen Sie alles bezahlen?

Musik im Sportbereich Ihres Studios

Die GEMA bietet Studios drei verschiedene Vertragsarten an: Sie können sich entweder für ein ganzes Jahr binden, wobei Sie am meisten Geld sparen, denn dieser Vertragstyp ist am günstigsten. Außerdem sind Vierteljahresverträge und Monatsverträge möglich. Mit diesen sind Sie zwar flexibler bei der Kündigung, jedoch zahlen Sie hier entsprechend mehr.

Welche Gebühren fallen nun genau an, wenn Sie Musik im Trainingsbereich Ihres Studios abspielen möchten? Für die Wiedergabe von Original-Tonträgern im Rahmen eines Jahresvertrags verlangt die GEMA 227,40 Euro bei Studios bis 100 qm und 417,36 Euro bei Studios bis 200 qm. Geben Sie in Ihrem Studio Musik über einen Fernseher wieder, fällt pro Fernsehgerät eine Gebühr von 165,42 Euro jährlich an. Möchten Sie eine Projektion auf einem Großbildschirm, der bis zu 100 qm groß ist, wird es teurer: Hier sind Sie bei 525,45 Euro. Stellen Sie Ihren Mitgliedern die Nutzung von Musik über Fernseher via Kopfhörer zur Verfügung, die in die Fitnessgeräte integriert sind, werden 66,14 Euro je Kopfhörer/Fitnessgerät fällig.

Extrakosten fallen auch für die Nutzung von Musik im Bistrobereich sowie auf der Homepage, in Telefonwarteschleifen und auf Anrufbeantwortern an.

In der aktuellen Tarifübersicht der GEMA können Sie genau ablesen, für was und wie viel Sie bezahlen müssen.

Gebühren Musik in Ihren Fitnesskursen

Wenn Sie in Ihrem Studio Fitnesskurse wie z. B. Aerobic, Zumba oder Body Workout anbieten, wird auch hier eine Gebühr für die Musik – und diese Kurse leben immerhin von Musik – fällig. Der Tarif dafür berechnet sich je nach Anzahl der Kursteilnehmer, Höhe des Mitgliedsbeitrags und Anzahl der Kursstunden im Monat. Je weniger Personen an Ihren Kursen teilnehmen, desto günstiger wird die Vergütung. Am wenigsten zahlen Sie, wenn Sie unter zehn Teilnehmer pro Kursstunde haben, danach geht es in 5er-Schritten (bis 15, 20, 25 etc. Teilnehmer) weiter. Mehr zur Musik im Fitnessstudio können Sie hier nachlesen: Musik fürs Fitnessstudio ‒ was sagt die GEMA? 

Mit der Gebühren Alarm GmbH & Co. KG Geld sparen!

Sind Sie der Meinung, dass Sie zu viel an die GEMA zahlen? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre bestehenden Verträge von der Porschke Gebühren Alarm GmbH überprüfen zu lassen. Gebühren Alarm hilft Ihnen, Ihre Gebührentarife bei Verwertungsgesellschaften zu optimieren und so viel Geld zu sparen. Kontakt aufnehmen können Sie zu Gebühren Alarm direkt über fitnessmarkt.de!

 

Bildquelle: ©Rob hyrons - Fotolia

Veröffentlicht am: 1. Dezember 2016

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14. November 2023