Die Ausbildung „Sport- und Gesundheitstrainer/Sport- und Fitnessbetriebswirt“ des IST-Studieninstituts ist als Anbieterqualifikation nach §20 SGB V anerkannt.
Seit Jahresbeginn können die IST-Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung „Sport- und Gesundheitstraining“ ihre angebotenen Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen.
In die seit vielen Jahren erfolgreich angebotene Ausbildung wurde die von den Krankenkassen anerkannte Wahlspezialisierung „Functional Vital“ in den Lehrplan aufgenommen. Diese bescheinigt den Auszubildenden die Anbieterqualifikation nach dem Präventionsprinzip „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“. Die Auszubildenden können damit im Anschluss an ihre erfolgreich abgelegte Sport- und Gesundheitstrainer-Prüfung Kurse und Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen.
Für Fitnessstudios ist es besonders interessant, Mitarbeiter mit dieser Qualifikation zu beschäftigen. Einfach geht das jetzt, indem sie gemeinsam mit dem IST ausbilden und somit nicht nur in die berufliche Zukunft junger Menschen, sondern auch in die wirtschaftliche Zukunft des eigenen Unternehmens investieren.
Hintergrund: Der §20 des fünften Buches (V) im Sozialgesetzbuch (SGB) regelt die Leistungen von Krankenkassen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Verhaltens der Versicherten.
Das IST-Team berät Interessierte unter der deutschlandweit kostenfreien Rufnummer 0800 478 0800, Infos zur Ausbildung gibt es auch unter www.ist.de.
Quelle: IST-Studieninstitut
Veröffentlicht am: 20. März 2018