Steuernachzahlungen für Saunaverträge ab 1. Juli 2015

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Saunabesuche sind ab 1. Juli 2015 nur noch dann mit 7 % zu versteuern, wenn dazu eine ärztliche Verordnung vorliegt – alle anderen Saunabesuche müssen ab dem 1. Juli nachversteuert werden
 
SaunaMehrfachkarten und Jahreskarten für Saunabesuche müssen ab dem 01.07.2015 – soweit diese nicht aufgebraucht sind – nachversteuert werden.

Wie bereits in vielen Medien berichtet, ist der Saunabesuch ab 1. Juli 2015 nur noch dann mit 7 % zu versteuern, wenn dazu eine ärztliche Verordnung vorliegt. Alle anderen, nicht konkret durch einen Arzt verordneten, Saunabesuche müssen ab dem 1. Juli nachversteuert werden.

Da der „normale“ Mehrwertsteuersatz momentan 19 % beträgt, sind also für die bis zum 01.07.2015 nicht verbrauchten Saunanutzungen 12 % zusätzlich zu entrichten. Konkret heißt das, dass bei Jahresbeiträgen die ½ Jahresgebühr mit 12 % nachzuversteuern ist.

Für die Studiobetreiber, die Sauna sowieso in die Fitness- oder Kursprogramm-.Verträgen integriert haben, ändert sich nichts, denn sie mussten schon zuvor 19% MwSt. auf die gesamte Leistung bezahlen.

Ob da der Endverbraucher mitspielt, der in gutem Glauben an den Preis die Jahreskarte gekauft hat, wird man sehen. Gespannt darf man auch darauf sein, welche Steuern auf durch Vereine des DOSB betriebene Saunen zu zahlen sein werden. Da wird sicher auch eine geringere steuerliche Behandlung für dieselbe Leistung stattfinden, wie in den gewerblichen Fitness- & Gesundheitsstudios oder Saunabetrieben.

Quelle: F&G

Veröffentlicht am: 7. Juli 2015

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