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Wer im Fitnessstudie Musik abspielt, ist in der Pflicht, Gebühren an die GEMA abzuführen. Wer zudem TV-Geräte, Großbildschirme, Lautsprecher oder Kopfhörer in den Räumlichkeiten verfügbar hält, der bekommt es mit der GEZ zu tun. Die jährlichen Beiträge für GEMA und GEZ summieren sich abhängig von den konkreten Gegebenheiten nicht selten im 4-stelligen Bereich. Ein Grund also, um sich einmal intensiv mit den Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten für das musikalische Entertainment auseinanderzusetzen.


Die Höhe der Gebühren für die Musiknutzung - eine komplizierte Rechenaufgabe


Nicht nur für das Abspielen von Musik in den Kurs- und Fitnessräumen, sondern ebenso für die Musiknutzung im Empfangsbereich, Wellness-Bereich sowie in den Umkleide- und Sanitäranlagen fallen Nutzungsgebühren an. Die Höhe der Abgaben für einen Kurs richten sich nach der Anzahl der Teilnehmer. Eine 3-fache Staffelung sieht Teilnehmerzahlen von bis zu 10 Personen, bis zu 15 Personen sowie für jeweils 5 weitere Personen vor. Überdies schlägt die Anzahl der durchgeführten Kurse zu Buche. Zudem entscheiden die Art der Mitgliederverträge (Monatsvertrag, Jahresvertrag oder Einzelhonorarvertrag) und die Vertragskosten über die Höhe der veranschlagten GEMA Gebühren. Vergünstigte Pauschalverträge für ein Kalenderjahr sind bei jährlicher Vorauszahlung möglich.


Legal Kosten sparen mit "GEMA-freier" Musik


Nicht kostenlos, doch im Vergleich zu den Gebühren der GEMA zum kleinen Preis bietet beispielsweise die MOVE YA! Lifestyle Kontor GmbH ein breit gefächertes Music-Repertoire für Fitnessstudios. Auf CD oder MP3 gebannt, gibt es spannende Rhythmen für alle gängigen Fitness-Angebote von Aerobic über Body-Workout oder Step-Gymnastik bis hin zum Zumba. Auch ruhigere Disziplinen wie Reha-Sport, Yoga, Rückengymnastik, Pilates, Faszientraining oder Meditation kommen im breit gefächerten Sortiment nicht zu kurz. Spezielle Sampler, beispielsweise für Kraft- und Gerätetraining, sind so aufgebaut, dass sie auf unterschiedlichen Leistungs-Levels eingesetzt werden können.


Neu und unentgeltlich verfügbar bis zum 30. April 2022 ist die ist die MOVE YA! App: Sie präsentiert sich als pfiffiges Trainertool für den punktgenauen Einsatz von Downloads in Live- und Online-Kursen.


Unabhängige Beratungsfirma hilft rund um GEMA-Angelegenheiten


Unabhängige GEZ Beraterfirmen beraten deutschlandweit Fitnessstudios, Diskotheken, Krankenhäuser und andere öffentliche Einrichtungen bei Problemen mit der GEMA.

Auf Wunsch übernehmen die Berater die gesamte Korrespondenz mit der GEMA. Sie berät im Vorfeld zur Musiknutzung, erfasst die konkrete Musiknutzung des Fitnessstudios und meldet das Unternehmen zum günstigsten Tarif an. GEZ Beratungsfirmen überprüfen bestehende Verträge und Rechnungen, bearbeiten Reklamationen und kümmern sich gegebenenfalls um Rückerstattungen bei Kursausfällen.

Als geldwertes Bonbon bieten Berater einen Preisnachlass auf die GEMA-Gebühren.


Was Betreiber eines Fitnessstudios unbedingt beachten sollten


Ganz gleich, ob zur musikalischen Hintergrunduntermalung im Spa-Bereich oder als Taktgeber im Fitness-Kurs: Die Musiknutzung muss sechs bis zwei Wochen im Voraus angemeldet werden (via Formular) Kommt einer der rund 200 bundesweit agierenden GEMA-Kontrolleure zu Besuch, so werden die veranschlagten Tarifgebühren mit einem Aufschlag von 100 Prozent fällig.

Setzen Sie "GEMA-freie" Musik ein, so bewahren Sie bitte zum Nachweis die Quittungen auf.


Für die GEZ gilt: Der Betreiber eines Fitnessstudios muss sich selbst anmelden (via Online-Formular). Zwar gelten keine festen Anmeldefristen, doch regelmäßige Kontrollen sind üblich: Sind vorhandene Rundfunkempfangsgeräte zu diesem Zeitpunkt nicht angemeldet, so muss eine Nachzahlung ab dem Tag des Einzuges entrichtet werden. Wer keine GEZ-Gebühren abführen möchte, sollte alle Rundfunkempfangs-Komponenten an aufgestellten TV-Geräten unbrauchbar machen, sodass nachweislich lediglich das Ausstrahlen von eigenen Videos möglich ist.

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