Finanzierung und Leasing von Fitnessgeräten
Für wen lohnt sich das Leasing von Fitnessgeräten
In erster Linie wird bei dem Leasen von Fitnessgeräten das Eigenkapital geschont. Gerade die Neuanschaffung großer Geräte wie die für das Zirkeltraining sind mit hohen Kosten verbunden. Das Leasing ermöglicht Studiobetreibern, eine größere und moderne Auswahl an Fitnessgeräten anbieten zu können, ohne dass ein großes Eigenkapital nötig ist.
Fitnessgeräte: Finanzierung, Leasing oder Mietkauf
Sie sind Besitzer eines Fitness-Studios, Hotelbesitzer oder in anderer Form an der Einrichtung eines gewerblich genutzten Fitnessraums interessiert? Dann ist für Sie die entscheidende Frage, wie Sie Ihre Fitnessgeräte am kostengünstigsten finanzieren. Für die Finanzierung eines Fitnessgeräts kommen die drei folgenden Alternativen in Betracht:
- Finanzierung
- Leasing
- Mietkauf
Bei der Fitnessgeräte Finanzierung geht das erworbene Gerät nach der vollständigen Tilgung des Darlehens in Ihr Eigentum über.
Das Fitnessgeräte Leasing kennzeichnet sich dadurch, dass Sie zunächst nicht Eigentümer des Sportgeräts werden. Mit der Bezahlung der monatlichen Leasingraten erwerben Sie das Recht, das Fitnessgerät für die Dauer des Leasings zu nutzen.
Alternativ können Sie sich für den Mietkauf eines Fitnessgeräts entscheiden. Der Mietkauf setzt einen Mietvertrag voraus, den der Eigentümer des Fitnessgeräts (Vermieter) mit Ihnen als Mieter abschließt.
Wie funktioniert die Finanzierung beim Leasing von Fitnessgeräten?
Nach einer vollständigen Fitnessgeräte Finanzierung steht das Sportgerät in Ihrem Eigentum. Für die Finanzierung kommt zunächst das Ihnen zur Verfügung stehende Eigenkapital in Betracht. Reichen die eigenen Mittel nicht aus, stocken Sie Ihr Fremdkapital auf, indem Sie z. B. einen Kredit bei Ihrer Hausbank aufnehmen. In diesem Fall müssen Sie bei er Rückzahlung des Darlehens die Zinszahlungen einkalkulieren. Diese stellen für Sie sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.
Beachten Sie, wenn Sie eine Fitnessgeräte Finanzierung planen, dass das Gerät zu Ihrem Betriebsvermögen gehört. Dies bedeutet, Sie müssen das Fitnessgerät in Ihrem Anlagevermögen ausweisen. Die Anschaffungskosten für das Fitnessgerät können Sie nicht in einer Summe gewinnmindernd geltend machen. Vielmehr müssen Sie die Kosten, die Sie bei dem Kauf des Geräts aufgewendet haben, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ergibt sich aus den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Hiernach schreiben Sie das Gerät über 5 Jahre (Jahr der Anschaffung + die folgenden vier Jahre) ab.Aber es gibt noch weitere Formen des Leasings wie z. B. :
- Die saisonabhängige Bezahlung: Diese passt vor allem zu stark schwankenden Einnahmen je nach Saison
- Weniger Rückzahlung zu Beginn: der abzuzahlende Betrag ist hier anfangs geringer, das hilft dem Cash-Flow und bietet dem Studio die Möglichkeit sich um steigende Mitgliedszahlen zu bemühen.
- Zahungsaussetzung zu Beginn: die Geräte können hier sofort aufgestellt werden, bezahlt werden muss erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Worauf sollten Sie als Studiobetreiber beim Leasing von Fitnessgeräten achten?
Zunächst sollte sichergestellt werden, dass alle Kosten, wie der Zinssatz, der gesamte zurückzuzahlende Betrag sowie die Bedingungen bei Vertragsende im Überblick behalten werden. Alle zu tätigenden Zahlungen sollten Ihnen bekannt sein, darunter zählen beispielsweise: die monatliche Leasingrate, Vorauszahlungen, Verwaltungsgebühren usw. Die Verantwortung der Geräte liegt bei Ihnen als Leasingnehmer sobald die Gewährleistung abgelaufen ist. Also sollten auch mögliche Kosten berücksichtigt werden, die entstehen können, wenn ein Gerät ausfällt und Wartungsarbeiten benötigt.
Die Laufzeit des Vertrags sollte Ihnen bewusst und recht sein, denn eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrags ist mit hohen Kosten verbunden. Eine Kopie aller angebotenen Bedingungen sollte unbedingt angefordert und gründlich gelesen werden. Auch kleine Klauseln können in späteren Jahren große Auswirkungen haben. Es besteht möglicherweise ein Anspruch auf Steuervergünstigung bei dem Leasing von Geräten. Diesbezüglich sollten Sie mit ihrem Finanzberater sprechen.
Was ist bei dem Mietkauf eines Fitnessgeräts zu beachten?
Eine andere Form der Finanzierung eines Fitnessgeräts stellt der Mietkauf dar. Hierbei handelt es sich um den Abschluss eines Mietverhältnisses, den Sie ebenfalls mit einem Finanzierungspartner auf den Weg bringen können.
Der Mietkauf eines Fitnessgeräts unterscheidet sich von der Anmietung durch eine Option, die bei Beginn des Mietvertragsverhältnisses für das Ende festgelegt wird. Diese Option beinhaltet, dass Sie das Fitnessgerät nach dem Ablauf des Mietvertrages zum Restwert erwerben können. Dies bedeutet, dass die von Ihnen bereits getätigten Mietzahlungen auf den Kaufpreis angerechnet werden. Sie müssen in diesem Fall nur noch den Restwert finanzieren.
Welche Vorteile bietet das Fitnessgeräte Leasing?
Möchten Sie keinen Kredit zur Finanzierung eines Leasinggeräts aufnehmen, haben Sie die Möglichkeit, jedes Gerät bei einem Finanzierungspartner zu leasen, der sich auf die Finanzierung von Fitnessgeräten spezialisiert hat. Bei dem geleasten Gegenstand kann es sich auch um einen gebrauchten Gegenstand handeln.
Das Fitnessgeräte Leasing bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie keinen Kredit bei einer Bank aufzunehmen brauchen, um ein Fitnessgerät mit beliebiger Marke nutzen zu können. Ihr Finanzierungspartner unterscheidet beim Leasing zwischen Vollamortisationsverträgen und Teilamortisationsverträgen.
Vollamortisation bedeutet, dass Sie genau wissen, für wie lange Sie die Rechte an dem Leasinggegenstand nutzen möchten. Mit Ihrem Leasingpartner vereinbaren Sie feste monatliche Leasingraten, die Ihnen einen kompletten Überblick über die Finanzierung des Leasinggeräts verschaffen. Entscheiden Sie sich zum Ende der Leasinglaufzeit dazu, das Gerät noch weiter zu nutzen, können Sie den Leasingvertrag mit einer geringeren monatlichen Belastung fortsetzen. Schaffen Sie sich zum Ende der Leasinglaufzeit ein anderes Gerät an, endet der Leasingvertrag zum vereinbarten Zeitpunkt.
Schließen Sie für das Fitnessgeräte Leasing einen Teilamortisationsvertrag ab, können Sie die komplette Abwicklung des Leasingvertrages flexibler gestalten. Möchten Sie z. B. keine Anschlussinvestition in ein Fitnessgerät tätigen, können Sie den bestehenden Leasingvertrag mit denselben Konditionen fortsetzen. Der Restwert des Fitnessgerät sinkt mit jeder weiteren Leasingrate.
- Immer die neusten Geräte
- Eigenkapital wird geschont
- Entsorgung/Weiterverkauf entfällt
- Abschließen eines Leasingvertrags ist unkompliziert
- Die zu zahlenden Kosten sind absehbar
- Einnahmen durch die Nutzung der Geräte zahlen die Raten ab
- Kauf der Geräte bei Vertragsende möglich
Fazit
Die Anschaffung eines Fitnessgeräts erfordert hinsichtlich der Finanzierung eine sorgfältige Planung. Neben einer Fitnessgeräte Finanzierung oder dem Mietkauf eines Fitnessgeräts kommt das Fitnessgeräte Leasing in Betracht.
Bei allen drei Finanzierungswegen müssen Sie besondere Aspekte bedenken. Reichen die eigenen Mittel nicht aus, müssen Sie bei einer Fitnessgeräte Finanzierung einen Kredit mit Ihrer Bank vereinbaren. Planen Sie das Fitnessgeräte Leasing, können Sie zwischen der Vollamortisation oder der Teilamortisation wählen. Fällt Ihre Entscheidung zugunsten des Mietkaufs aus, können Sie das Fitnessgerät nach dem Ende des Mietverhältnisses erwerben.
Möchten Sie bei der Fitnessgeräte Finanzierung oder dem Mietkauf eines Leasinggeräts unterstützt werden, hilft fitnessmarkt.de Ihnen gerne weiter.